Praxisbeispiel: Zusatzqualifikation Medien
Praxisbeispiel: Zusatzqualifikation Medien
Das hier vorgestellte Praxisbeispiel wurde auf Grundlage der sechs Dimensionen der Mediengrundbildung für pädagogische Fachkräfte vorgenommen, die im Rahmen der 7. Initiative "Lernen in der digitalen Gesellschaft" durch einen Expertenkreis erarbeitet wurden.
Inhaltsverzeichnis |
Name
Zusatzqualifikation „Erweiterte Medienkompetenz“ / Link: http://goo.gl/vjAKB
Institution
Studienseminar Wolfsburg
Angebotsform
drei Module, verteilt auf acht Seminartage, insgesamt 25 Stunden
Zielgruppe
Referendar/innen aller Fächer
Dauer der Maßnahme
in Jahr
Inhaltsbeschreibung
Die Zusatzqualifikation soll die medienpädagogischen und mediendidaktischen Fähigkeiten der TN vertiefen. Sie sollen ein chancenorientiertes, umfassendes Medienverständnis entwickeln, in dem didaktisch-methodische Aspekte sowie Fragen der Medienwahrnehmung und -kommunikation, der Mediensozialisation, Medienethik, des Jugend- und Datenschutzes als Teil der Persönlichkeitsentwicklung thematisiert werden. Dabei soll eigenes Handeln stets auf dessen Brauchbarkeit in schulischen und unterrichtlichen Kontexten erprobt werden. Die Zugangsvoraussetzung zu der Qualifikation ist ein erfolgreich bestandenes 20-minütiges Kolloquium und die regelmäßige Teilnahme an Seminarveranstaltungen zur Medienbildung. Die acht Seminartage sind in drei Module zusammengefasst. Modul 1: „Medien als (Hilfs-)Mittel im Unterricht und in der Schule“; Modul 2: „Medien als Unterrichtsgegenstand im Unterricht“; Modul 3: „Medientheoretische Reflexion: Chancen und Gefahren im Umgang mit Medien“.
Bezug zu den sechs Dimensionen
Der Bezug zu Kategorie 1 ist aus den Ausschreibungsunterlagen nicht erkennbar. Es ist zu vermuten, dass er methodisch-didaktisch in den Seminarverlauf integriert ist. Dies legen die jeweiligen Kompetenzbezüge zur APVO-Lehr innerhalb der Modulbeschreibungen nahe. Kategorie 2 ist in dem Seminartag „Mediendidaktik (Web 2.0 – Chancen und Gefahren)“, dem Seminartag „Mediendidaktik: Medienkonzepte“ und dem Seminartag „Video in der Schule – filmisches Arbeiten in der Praxis“ verankert. Die Kategorie 3 wird möglicherweise im Seminartag „Einführung in den Videoschnitt. Journalistisches Arbeiten“ gestreift, scheint insgesamt aber nicht Thema der Zusatzqualifikation zu sein. Kategorie 4 wird durch den Seminartag „Medienrecht – vom Datenschutz zum Urheberrecht“ abgedeckt. Unklar bleibt, inwieweit das Thema „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ berührt wird. Kategorie 5 könnte in dem Seminartag „Mediendidaktik (Web 2.0 – Chancen und Gefahren)“ angesprochen werden, erscheint ansonsten jedoch unterrepräsentiert. Kategorie 6 ist als Querschnittsaufgabe in allen Modulen präsent.