Collaboratory Blog
11.05.2011 | von Katharina Große
MIND I: "Grundrecht Internetfreiheit"?
Brauchen wir ein "Grundrecht Internetfreiheit"? Mit diese Frage beschäftigt sich der erste Beitrag im Rahmen der Reihe Co:llaboratory Discussion Papers, der vor kurzem auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland vorgestellt wurde.
![]() "Es ist an der Zeit, dass die Verfassungsinterpretation anerkennt, dass das Internet eine Zäsur in der Geschichte der Medien markiert", so die Autoren der Proposition, Bernd Holznagel und Pascal Schuhmacher. "Gleichwohl fällt der damit verbundene Umbruch geringfügiger aus, als man bei vordergründiger Betrachtung vermuten würde. Das One-to-many-Prinzip ist nicht flächendeckend durch das Many-to-many-Prinzip ersetzt worden", antwortet Prof. Dr. Angela Kolb. Dennoch "haben Bernd Holznagel und Pascal Schumacher völlig Recht, wenn sie eine umfassende rechtliche Neudefinition dieses Bereichs fordern, um Internetdienste sinnvoll und zukunftsfähig einzuordnen", argumentiert Christian Stöcker. "Grundrecht Internetfreiheit" wurde herausgegeben von Wolfgang Kleinwächter, Professor für Internet Politik und Regulierung an der Universität Aarhus. Wie stehen Sie zur "Freiheit der Internetdienste"? Auf unserer Website können Sie das Discussion Paper online lesen und kommentieren. |
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